Betrieb erfassen.
Standort angeben und mit einfachen Fragen die anfallenden Abfallfraktionen einordnen.
GewAbfV
Welche Nachweise fehlen deinem Betrieb?
Abfallagent führt dich durch die Dokumentation,
ordnet Belege und zeigt den nächsten Schritt.
Ohne Anmeldung starten · Entwurf lokal im Browser speichern
Alles im Blick
Deine nächsten Schritte für die Dokumentation.
Papier & Pappe
Kunststoffe
Nächster Schritt: Erklärung beim Entsorger anfragen.
Beispielansicht. Dein eigener Bearbeitungsstand entsteht im Dokumentationscheck.
So funktioniert’s
Du musst dich nicht selbst durch alle Formulierungen arbeiten.
Abfallagent macht aus der Dokumentation konkrete nächste Schritte.
Standort angeben und mit einfachen Fragen die anfallenden Abfallfraktionen einordnen.
Fotos und Belege zuordnen. Fehlende Angaben erkennen und Anfragen an den Entsorger vorbereiten.
Bei Änderungen gezielt aktualisieren und Dokumentation samt Originalbelegen exportieren.
Gut zu wissen
Für gewerbliche Siedlungsabfälle sind insbesondere die getrennte Sammlung, der Verwertungsweg und gegebenenfalls begründete Ausnahmen zu dokumentieren. Abfallagent fragt die Angaben und zugehörigen Belege für den Basisfall ab. § 3 GewAbfV nachlesen ↗
Nein. Die tatsächliche Sammlung und Entsorgung muss den Anforderungen entsprechen. Abfallagent zeigt fehlende Angaben und zugeordnete Nachweise, prüft aber weder deren Echtheit noch die rechtliche Zulässigkeit. Sonderfälle werden zur zusätzlichen Prüfung markiert.
Bei unveränderten Verhältnissen kann die Bestandsdokumentation laut LAGA M34 einmalig erfolgen. Ändern sich Sammlung, Abfälle oder Entsorgungswege, muss sie zeitnah aktualisiert werden. Bestehende Belege lassen sich weiterverwenden, soweit sie die aktuelle Situation abbilden.
Diese erste Version speichert deinen Entwurf und die Belege in diesem Browser auf deinem Gerät. Es gibt noch keine Cloud-Synchronisation oder automatischen Erinnerungen. Exportiere regelmäßig eine Kopie: Beim Löschen der Browserdaten geht der lokale Entwurf verloren.
Der Basischeck richtet sich an gewöhnliche Gewerbebetriebe mit gewerblichen Siedlungsabfällen. Für Baustellen, Anlagenbetreiber, besondere Abfallströme und Ausnahmeregelungen ist eine zusätzliche fachliche Prüfung nötig.
Der nächste Schritt ist einfach